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   ArbG Frankfurt/Main, 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01   

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https://dejure.org/2002,31659
ArbG Frankfurt/Main, 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01 (https://dejure.org/2002,31659)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01 (https://dejure.org/2002,31659)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 18 Ca 8394/01 (https://dejure.org/2002,31659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses ; Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Prüfung einer verhaltensbedingten Kündigung; Beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund; Leistungsverweigerungsrecht eines Arbeitnehmers; Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01
    Es kommt darauf an, wie der Kündigungsempfänger die Erklärung unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treue und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen dürfte (BAG vom 19.06.1980, EZA § 620 BGB Nr. 47 unter 3 b der Gründe -, BAG vom 15.03.1991, NZA 1992, S. 452 (453) [BAG 15.03.1991 - 2 AZR 516/90] -, LAG Frankfurt vom 19.07.1989, BB 1990, S. 856).
  • LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 2054/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen beharrlicher Verweigerung der geschuldeten

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01
    Demzufolge macht es die Rechtsprechung nur noch vom Gewicht des Kündigungsgrundes abhängig, ob eine außerordentliche oder nur eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist (LAG Hessen vom 13.06.1995, NZA-RR 1996, S. 210 ff).
  • LAG Hessen, 19.07.1989 - 9 Sa 20/89

    Klage auf Feststellung eines ungekündigt fortbestehenden Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.02.2002 - 18 Ca 8394/01
    Es kommt darauf an, wie der Kündigungsempfänger die Erklärung unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treue und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen dürfte (BAG vom 19.06.1980, EZA § 620 BGB Nr. 47 unter 3 b der Gründe -, BAG vom 15.03.1991, NZA 1992, S. 452 (453) [BAG 15.03.1991 - 2 AZR 516/90] -, LAG Frankfurt vom 19.07.1989, BB 1990, S. 856).
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